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Fällt beim Verkauf einer Immobilie in Spanien Kapitalertragssteuer an?

Habe ich beim Verkauf einer Immobilie in Almeria Kapitalertragssteuer?

Kapitalgewinne für Gebietsfremde betragen 19%, wenn Sie EU- oder EWR-Bürger sind.

Kapitalertragssteuer: CGT wird auf ca. 19% Ihres Gewinns festgelegt. Wenn Sie jedoch nicht ansässig sind, werden nach Abschluss 3% Ihres ursprünglichen Verkaufspreises als Teilrückbehalt für Ihre CGT-Haftung einbehalten.

Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Käufers liegt, diese 3% einzubehalten und in Ihrem Namen an die Steuerbehörden zu zahlen. Dies wird normalerweise von einem Abogado aufbewahrt, der innerhalb von 30 Tagen eine Quittung vom Finanzamt Modelo 211 ausstellt. Dies zeigt, dass die Zahlung erfolgt ist und Sie mit diesem Dokument einen Rabatt beantragen können.

Wenn Ihr Gewinn niedriger als dieser Betrag ist, können Sie die Differenz zurückfordern. Wenn es höher ist, sollten Sie den Restbetrag innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach dem Verkauf an den spanischen Finanzbeamten zahlen.

Als Vorlage für Steuern: Bis zu 6.000€ sind 19%

21% für zwischen 6.001€ und 50.000€

23% für Beträge über 50.000€

Wenn es Ihr Hauptwohnsitz ist (für mindestens 3 Jahre) und Sie über 65 Jahre alt sind, sind keine Kapitalgewinne zu zahlen. Dies gilt nie für Ausländer, die älter als 65 Jahre sind oder nicht. Dies liegt daran, dass die Konzession Personen gewährt wird, die ihren Hauptwohnsitz verkaufen. Wenn Sie nicht ansässig sind, kann dies per Definition nicht Ihr Hauptwohnsitz sein.

Wenn Sie über 65 Jahre alt sind, aber vor dem Verkauf mindestens 3 Jahre nicht in der Immobilie gelebt haben, können Sie sowohl beim ursprünglichen Kauf als auch beim ursprünglichen Verkauf einen Anspruch auf Erleichterung für professionelle, rechtliche Gebühren und Steuern geltend machen. Dazu gehören also Maklergebühren, Notar, Anwalt usw. zuzüglich Überweisungssteuer auf den ursprünglichen Kauf und zuzüglich der zu zahlenden Mehrwertsteuer.

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Eine häufig gestellte Frage wird uns gestellt:

Frage: Wenn das Haus gemeinsame Namen hat, was passiert, wenn nur einer von Ihnen über 65 Jahre alt ist?

A. Wenn einer von Ihnen über 65 Jahre alt ist, ist sein Anteil (vermutlich 50%) nicht steuerpflichtig, aber die Person unter 65 Jahren haftet für ihren Anteil.

Sie können auch Verbesserungen wie Ergänzungen der Eigenschaft anstelle von Wartung geltend machen. Für alle Erleichterungsansprüche benötigen Sie jedoch Rechnungen, um Ihren Anspruch zu belegen, und diese müssen gegebenenfalls IVA enthalten. Dies gilt für Klimaanlage, Kücheninstallation und Aufrüstung der Badezimmer. In Bezug auf diese Rechnungen für die letzten 5 Jahre benötigen Sie einen Zahlungsnachweis über die * Bank, bei der die Rechnung das Limit für Barzahlungen überschreitet (* kürzlich überarbeitet, dass Sie bis zum 31. Dezember 2016 bis zu 2.500€ in bar bezahlen können und ab dem 01.Januar 2017 ist es jetzt auf 1.000€ begrenzt).

Wenn Sie unter 65 Jahre alt sind, gibt es keine Wertberichtigungen, es sei denn, Sie investieren den Erlös in ein anderes Haupthaus. Selbst dann ist es kompliziert, wenn Sie den gesamten Verkaufserlös nicht reinvestieren. Die Regeln sind:

  • Die Bereitstellung der Immobilie ist Ihr Hauptwohnsitz, und Sie haben dort über 3 Jahre gelebt, dann haben Sie Anspruch auf eine Wiederanlageentlastung.
  • Die Reinvestition kann 2 Jahre vor oder nach dem Verkaufsdatum erfolgen und beinhaltet den Kauf in einem EU-Mitgliedstaat.

Um eine vollständige Erleichterung zu erhalten, muss der Gesamtbetrag des erhaltenen Nettoerlöses reinvestiert werden.

Wenn Sie also einen Nettobetrag von 150.000€ erhalten (und der Kapitalgewinn 100.000€ beträgt) und die vollen 150.000€ reinvestieren, erhalten Sie volle Erleichterung und keine zu zahlenden Kapitalgewinne.

* Wenn Sie jedoch nur 100.000€ reinvestieren, bedeutet dies nur eine Reinvestition von 66,66%, sodass Kapitalgewinne auf 33,33% fällig sind und somit auf 33.333€ besteuert werden (Steuer von ca. 7.000€).

Sie müssen den Verkauf in Ihrer Steuererklärung für das Verkaufsjahr melden und zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Steuererklärung über Ihren Buchhalter eine Erleichterung beantragen.

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